Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4, Nr. 11 Steuerberatungsgesetz für ihre Mitglieder.
Sie sind in den 1960er Jahren aus der Tradition der Gewerkschaften hervorgegangen, als der Gesetzgeber den Bedarf sah, dass aufgrund des in Deutschland sehr komplizierten Steuerrechts ein flächendeckendes Angebot von bezahlbarer Steuerberatung für Arbeitnehmer notwendig ist. Als Lohnsteuerhilfeverein haben wir einen im Steuerberatungsgesetz klar geregelten gesetzlichen Auftrag und unterliegen einer strengen behördlichen Aufsicht.
Unsere Satzung ist von der Finanzbehörde Hamburg als Aufsichtsbehörde geprüft und zugelassen. Unser Verein wurde am 15.04.2008 von der Finanzbehörde Hamburg als Lohnsteuerhilfeverein zugelassen. Wir sind verpflichtet, uns jedes Jahr einer Betriebsprüfung zu unterziehen, deren Prüfungsbericht der Steuerbehörde vorgelegt werden muss. Dass ein Lohnsteuerhilfeverein nur für Mitglieder aktiv werden darf, hat der Gesetzgeber ausdrücklich so bestimmt und gewollt. Dies hängt mit dem Gedanken zusammen, dass die Beratung nicht kommerziell sein soll, sondern zu einem kostendeckenden Beitrag stattfindet und zwar unabhängig davon, welchen Umfang die Beratung im Einzelfall in Anspruch nimmt.
Im Rahmen unser Befugnisse erbringen wir eine umfassende steuerliche Beratung einschließlich der Erstellung der Steuererklärung, der Prüfung des Steuerbescheids sowie der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren bis hin zu Finanzgerichtsverfahren. Innerhalb unserer Beratungsbefugnisse steht das Angebot unseres Lohnsteuerhilfevereins dem Angebot von Steuerberatern in nichts nach. Im Gegenteil: Der Steuerpflichtige ist in fast allen Fällen aufgrund der hohen Spezialisierung bei einem Lohnsteuerhilfeverein besser aufgehoben, und dies zu deutlich günstigeren Kosten.
Wir suchen im Postleitzahlenbereich 2 noch (m/w/d):
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben darf als Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin in der Regel nur bestellt werden, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet Einkommensteuern tätig gewesen ist.
Eine Partnerschaft mit unserem Verein bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen und Leistungen:
Bestellung als Beratungsstellenleiter
Wir führen für Sie eine kostenlose und unverbindliche Vorprüfung durch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Gerne steht Ihnen ein Vorstandsmitglied unseres Vereins für ein unverbindliches Vorgespräch bzw. Einführungsgespräch zur Verfügung.
Wir stellen für Sie den Antrag zur Bestellung als Beratungsstellenleiter bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Außerdem stehen wir Ihnen in Fragen zur Lohnsteuerberatung zur Verfügung.
Wir führen auf Ihren Wunsch Bestellungen für Visitenkarten, Stempel, Flyer durch und geben diese gegen eine minimale Kostenbeteiligung an Sie weiter.
Zur Bearbeitung von Steuererklärungen stellen wir Ihnen die professionelle Software der Firma Steuersoft zur Verfügung, in welchem bereits alle vereinsinternen Dokumente integriert sind.
Außerdem wird zu diesem Zweck ein kostengünstiges Seminar pro Kalenderjahr angeboten. Sofern Sie Fragen in Bezug auf Nichtselbständiger Arbeit, Renten und Pensionen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Kontaktieren Sie uns unter 04191 919535 oder mailen Sie uns an peter.riquarts@web.de